Kinder im Auto richtig sichern

28. Mai 2025

Für die Kleinsten ist das Auto ein gefährlicher Ort. Laut dem Statistischen Bundesamt verunglückten 2022 etwa 25.800 Kinder in Deutschland im Straßenverkehr, mehr als ein Drittel davon in einem Auto. „Die Zahlen zeigen, warum auf jeder noch so kurzen Fahrt jedes Kind ordnungsgemäß gesichert sein sollte“, urteilt Jürgen Lebherz von TÜV SÜD. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation verringert sich durch den richtigen Gebrauch eines geeigneten Kinderrückhaltesystems die Gefahr eines tödlichen Unfalls um 70 bis 80 Prozent. In Deutschland dürfen Kinder bis zum Erreichen einer Körpergröße von 1,50 Metern oder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr nur in einem passenden Kindersitz mitfahren. Entscheidend ist dabei das Gewicht, nicht das Alter des Kindes. Gruppe 0: bis zehn Kilogramm, Gruppe 0+: bis 13 Kilogramm, Gruppe I: neun bis 18 Kilogramm, Gruppe II: 15 bis 25 Kilogramm und Gruppe III: 22 bis 36 Kilogramm.

„Wenn der Kauf einer Rückhalteeinrichtung ansteht, empfiehlt es sich, Tochter oder Sohn mitzunehmen. Ein Sitztest garantiert dann, dass die Passform stimmt und das Kind es bequem hat“, gibt Jürgen Lebherz zu bedenken: „Achten Sie außerdem darauf, dass der Kindersitz mit Gurthaken ausgestattet ist. Diese verhindern, dass der Beckengurt hochrutscht und so bei einem Auffahrunfall oder Ähnlichem Bauchverletzungen begünstigt.“ Soweit möglich, sollten Kindersitze immer auf der Gehwegseite montiert sein und das Kind auch stets auf dieser Seite ein- und aussteigen. „Aber Vorsicht bei direkt angrenzenden Radwegen“, erinnert der TÜV SÜD-Fachmann und „keine Gegenstände auf die hintere Ablage legen, da diese bei einer Vollbremsung als gefährliche Geschosse nach vorne fliegen.“

In den meisten aktuellen Pkw-Modellen sind Isofix-Verankerungen eingebaut, mit denen man die entsprechenden Sitze schnell und mit nur einem geringen Risiko der Fehlbedienung fest verankern kann. Gibt es im Fahrzeug keine Isofix-Verankerungen oder ist der Sitz nicht mit diesem System kompatibel, erfolgt die Sicherung mit dem Sicherheitsgurt. „Die Montage gestaltet sich hier bei den meisten Sitzmodellen deutlich schwerer und damit auch fehleranfälliger“, schildert Lebherz seine Beobachtungen. 

In allen Fällen müssen Autofahrer beim Einbau des Sitzes sowie bei der Sicherung der Kinder unbedingt die Vorgaben der Bedienungsanleitungen von Sitz und Fahrzeug beachten. Für kleine Kinder werden vermehrt so genannte Reboarder angeboten, Sitze, bei denen das Kind entgegen der Fahrtrichtung platziert wird. „Diese Position bietet im Falle einer Frontalkollision einen besseren Schutz der Wirbelsäule. Bei der Montage auf dem Beifahrersitz muss allerdings beachtet werden, dass der Beifahrer-Airbag abgeschaltet ist“, macht der TÜV SÜD-Fachmann aufmerksam.

Grundsätzlich unterliegen Kindersitze und Rückhaltevorrichtungen einer gesetzlich Zulassungsvorschrift. Aktuell müssen sie die Prüfnorm UN ECE Reg. 44/04 oder 129 (i-Sitze) erfüllen. Sitze nach der UN ECE Reg 44/03 sind ebenfalls noch zugelassen. Vom Kauf eines gebrauchten Sitzes rät der TÜV SÜD-Fachmann ab. „Man kann nicht sicher sein, ob der Sitz nicht bereits einen Unfall hatte oder verdeckte Mängel besitzt“, warnt Lebherz.