Willkommen

Die TÜV SÜD Auto Partner GmbH ist als eine Vereinigung professioneller, freiberuflicher Kfz-Sachverständiger, eine neue, junge und aktive Leistungsgemeinschaft. Jeder Partner ist ein Meister seines Fachs. Als selbstständiges, 100-prozentiges Tochterunternehmen gehört die TÜV SÜD Auto Partner GmbH zum Verbund der TÜV SÜD-Gruppe.

Sie profitieren von den Premiumleistungen der Leistungsgemeinschaft der TÜV SÜD Auto Partner. 

Als Sachverständigenorganisation bieten wir Ihnen sämtliche Kfz-Gutachten bundesweit an. Dazu zählen unter anderem:

  • Schadengutachten
  • Fahrzeugbewertungen
  • Gerichtsgutachten
  • Unfallrekonstruktion

Unsere Auto Partner profitieren vom Know-how und der Erfahrung einer der größten deutschen Sachverständigen-/Prüforganisationen – TÜV SÜD.

TÜV SÜD Auto Partner.  Mehr Wert. Mehr Vertrauen.

Anfahrt & Kontakt

Kfz Sachverständiger Edgar Dück

Karl-Conrad-Weg 8
51545 Waldbröl

Telefon +49 171 228 056 6
E-Mail edgar.dueck@gmx.de

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Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 20:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 20:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 20:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 20:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 20:00 Uhr
Samstag: 08:00 - 20:00 Uhr

Unsere Leistungen

Schadengutachten

Jährlich passieren rund 4 Millionen Unfälle auf Deutschlands Straßen. Glücklicherweise bleibt es meistens bei einem „Blechschaden“. Ärgerlich ist es allerdings immer, wenn Sie selbst betroffen sind, auch wenn die Schuld nicht Ihre ist. Schnellstens müssen Sie den Schaden durch einen neutralen Gutachter feststellen um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Viele Fragen stellen sich in so einem Fall. 

Wie hoch werden die entstehenden Reparaturkosten?
Wie hoch ist die Wertminderung?
Handelt es sich gar um einen Totalschaden? 

Fragen, die durch den Gutachter beantwortet werden können. Jahrelange Erfahrungen unserer exzellenten Experten bieten Ihnen eine kompetente Beratung für die Erstellung eines Schadensgutachtens. Jedem Geschädigten steht das Recht der Hinzuziehung eines Sachverständigen seiner Wahl zu. Auch wenn dies von den regulierenden Versicherungen oft bestritten wird, sind die Kosten für den Sachverständigen – sofern kein Bagatellschaden vorliegt – Bestandteil des Schadens und müssen von der Versicherung des Schädigers getragen werden.

Weitere Informationen können Sie unter www.tuev-sued.de/schadengutachten erhalten.

schadengutachten_1_klein.jpeg Schadengutachten

Fahrzeugbewertungen

Bei Veräußerung oder Beschaffung eines gebrauchten Fahrzeugs führen die unterschiedlichen Auffassungen der Beteiligten oft zu unnötigen Differenzen. Die Lösung des Problems liegt in einer neutralen, objektiven Bewertung durch die Experten von TÜV SÜD.

schadenmanagement_1_klein.jpeg Fahrzeugbewertungen

Unfallrekonstruktion

Bei vielen Unfallgeschehen mit mehr als einem Unfallbeteiligten gibt es unterschiedliche und z.T. widersprüchliche Aussagen zum Unfallhergang. Auch Zeugenaussagen zum Unfallhergang, sofern überhaupt vorhanden, widersprechen sich oft. Hier ist Sachverstand gefordert. Anhand des Spurenbildes auf der Fahrbahn und an den unfallbeteiligten Fahrzeugen und Personen lassen sich auch mit Hilfe modernster Rekonstruktionsprogramme die meisten Unfälle analysieren. Dabei lässt sich auch die Frage nach den Geschwindigkeiten der beteiligten Fahrzeuge regelmäßig hinreichend genau bestimmen. Die Frage der tatsächlichen und erforderlichen Reaktion lässt sich in den meisten Fällen in engen Grenzen beantworten. Zum Thema Unfallrekonstruktion gehört auch die Beantwortung der Frage zu der Unfallursächlichkeit geltend gemachter Schäden aus einem bestimmten Unfallereignis. Bei der Gegenüberstellung der beteiligten Fahrzeuge und Gegenstände lassen sich auch neue und alte Schäden weitestgehend voneinander abgrenzen.

schadengutachten_2_klein.jpg Unfallrekonstruktion

Gerichtsgutachten

Für die fachliche Beurteilung von technischen Sachverhalten werden bei Gericht oft öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eingeschaltet. Der Sachverständige wird direkt vom Gericht, ggfs. auch auf Vorschlag der Parteien beauftragt. Gemäß dem Grundsatz der Parteienherrschaft wird im Zivilverfahren durch die Parteien bestimmt, was gemäß dem Klageantrag sowie dem Sachvortrag zum Streitgegenstand bestritten wird. Nur damit darf sich das Gericht befassen. Die Parteien entscheiden nicht nur über den Streitgegenstand, sondern sind auch jederzeit in der Lage, das Verfahren, z.B. durch Klagerücknahme, Vergleichsbereitschaft oder Anerkennung, zu beenden. 

Im Zivilprozess ist der Kläger gemäß des so genannten Beibringungsgrundsatzes beweispflichtig.  Laut Zivilprozessordung stehen nur bestimmte Beweismittel zur Verfügung. Dazu gehören der "Augenschein (Ortsbesichtigung)", die Vorlage von "Urkunden", die Vernehmung von Zeugen sowie der Beweis durch Sachverständige. Sofern ein Sachverständigengutachten zur Klärung einer Sachlage erforderlich ist, wird durch das Gericht ein entsprechend – also gemäß dem Fachgebiet – bestellter Sachverständiger schriftlich beauftragt.

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